Überblick über gerichtliche Verfahren welche gefährdete Unternehmen einschlagen können.

Insolvenzverfahren in Österreich
 
Überschuldet gem. §67IO Zahlungsunfähigkeit Zahlungsstockung
     
Insolvenzantragspflicht innerhalb von 60 Tagen gem. §69IO Sanierungsverfahren
kann beantragt werden
     
Sanierungsplan vorhanden Kein Sanierungsplan
vorhanden
Sanierungsplan vorhanden
     
Sanierung mit
Eigenverwaltung
Sanierung ohne
Eigenverwaltung
Eroffnung Konkursverfahren
   
Ziel: Erhaltung des Unternehmens
20% Insolvenzquote
innerhalb 2 Jahren
Ziel: Erhaltung des Unternehmens
30% Insolvenzquote
innerhalb 2 Jahren
Ziel: Auflösung des Unternehmens

Quote It. Masse
Ziel: Erhaltung des
Unternehmens
 

Wir helfen Unternehmen aus schwierigen Situationen wieder erfolgreich zu werden.

Wichtig ist beim Konkursverfahren noch Kapital (ca. € 4.000,00) für die Insolvenzeröffnung vorhanden zu haben. Ansonsten wird das Verfahren mangels Masse abgewiesen, mit negativen Auswirkungen für die Zukunft. Bei einem Konkursverfahren wird das Unternehmen aufgelöst und das ganze Vermögen verwertet. 

Bei den Sanierungsverfahren muss dem Insolvenzgericht ein qualifizierter Sanierungsplan vorgelegt werden. Ein Sanierungsplan enthält zwei Bereiche im Zusammenspiel das Unternehmen wieder in die Erfolgsspur bringen können.

Wir von AUX NOVA betrachten immer beide Bereiche der wirtschaftlichen Sanierung

Finanzwirtschaftliche Sanierung:

Mit unseren Partnern helfen wir gefährdeten Unternehmen die finanziellen Schwierigkeiten zu überwinden und wieder durchzustarten.

In dieser Zeit ist die Kommunikation mit den Gläubigern besonders wichtig. Wir sehen uns gemeinsam die Bilanz, Gewinn & Verlustrechnung und andere finanzwirtschaftliche Aufzeichnungen an um daraus Maßnahmen abzuleiten.

Leistungswirtschaftliche Sanierung:

In jedem Unternehmen gibt es Geschäftsprozesse. Diese werden von uns analysiert und mit den "Process Owner" neu definiert. Wir versuchen dabei soviel wie möglich digital abzubilden. Die eingesparte Arbeitskraft kann für Kundendienste genutzt werden. 

Unternehmensreorganisation lt. URG:

Die Reorganisationsbedürftigkeit ist gegeben wenn bei zwei Kennzahlen eine Unter- bzw. Überschreitung festgestellt wird.

Eigenkapitalquote <8% (Eigenkapital/Gesamtkapital abzüglich Anzahlungen auf Vorräte x 100):

Das URG sieht eine kritische Schwelle unterschritten wenn das Eigenkapital gemessen am Gesamtkapital weniger als 8% ist.

Fiktive Schuldentilgungsdauer > 15 Jahre (Nettoverschuldung/Cash Flow):

Die Nettoverschuldung (Rückstellungen + Verbindlichkeiten – liquide Mittel – sonstige Wertpapiere und Anteile des Umlaufvermögens – Anzahlungen auf Vorräte) muss durch den Cash Flow dividiert werden. Damit erhält man eine Jahreszahl.

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